Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werkstatt:
Carblast Fahrzeugtechnik GmbH
Reizenwiesen 18
73642 Welzheim

Ansprechpartner & Terminkoordination:
Herr Alexander Schwan
Telefon: +49 (0)7182 – 49 75 15
Telefax: +49 (0) 7182 – 49 75 17
Mobil: +49 (0) 177 – 736 26 15
Email: info@carblast-stuttgart.de

Carblast Fahrzeugtechnik GmbH

Geschäftsführer:

Staatl. gepr. KFZ-Techniker
David Schneider

Alexander Schwan

Handelsregister Stuttgart
Registerblatt: HRB 6233
Steuer Nr.: 020 248 300 77

Haftungsausschluss
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Carblast Fahrzeugtechnik GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen genannte oder auch mĂĽndlich abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung vom Auftragnehmer.

§ 3 Preise, Preisänderungen

(1) Die Preise schlieĂźen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein.

(2) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als drei Monate liegen, gelten die zurzeit der Fertigstellung gültigen Preise vom Auftragnehmer; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 15%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Auftragsdauer

(1) Fertigstellungstermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

§ 5 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln – Werkverträge –

(1) Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Werkleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die nachfolgenden Bestimmungen davon nicht abweichen.

(2) Der Auftragnehmer führt eine Reinigung des Auftragsgegenstandes mit dem Trockeneisreinigungssystem durch. Bei diesem Reinigungsverfahren werden Verschmutzungen / Verunreinigungen zum einen durch „Thermoschock“ (kurzzeitig – 79°C) und zum anderen mit Druckluft (bis 16 bar) von dem Auftragsgegenstand entfernt. Dies vorausgeschickt kann der Auftragnehmer keine Gewährleistung für die Standfestigkeit des Auftragsgegenstand übernehmen die nicht durch eine Inaugenscheinnahme erkennbar sind, insbesondere geltend bei der Fahrzeug/Motorreinigung für jegliche Art von Kühlnetzen wie z.b. Wasser-, Öl-, Heizungs- und Klimakühlern. Das Reinigungsverfahren verursacht einen Lärmpegel bis 120 dB . Bei Reinigungsaufträgen hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, das eine Belästigung anderer ausgeschlossen ist, bzw. auf eigene Kosten und Risiko entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Einholung entsprechender behördlicher Genehmigungen obliegt dem Auftraggeber. Sollte aufgrund nicht getroffener Vorkehrungen durch den Auftraggeber eine Durchführung des Werkauftrag nicht möglich sein oder vor Abschluss der Arbeiten beendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für die dem Auftragnehmer entstandenen Kosten (Trockeneis, Anfahrtskosten) aufzukommen. Auch bei nachträglicher Änderung des Werkvertrag durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer eine Rechnungsstellung der nicht genutzten Verbrauchsmaterialien vor.

(3) Für Bearbeitungsschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit .Grundsätzlich ist die Haftung auf das 10-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

§ 6 Zahlung

(1) Rechnungen vom Auftragnehmer (Carblast fahrzeugtechnik GmbH) sind sofort zahlbar ohne Skonto.

(2) Andere Zahlungsformen als sofortige Barzahlungen bedĂĽrfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit eine solche Vereinbarung besteht, sind Rechnungen vom Auftragnehmer zahlbar innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung.

(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer vor.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 7 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(Stand: 01.10.2009)

 

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"So ist das gefrorene Gas ideal zum Reinigen, oft eignet es sich auch zum Entfernen von Beschichtungen...Seit kurzem leistet CARBLAST den Transfer dieses Know-Hows auf Anwendungen an Oldtimern."

Motor Klassik - Ausgabe 02/2004

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